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Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen im Bereich der Gemeinde Wadersloh Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Apparate, die in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. Apparate mit Gewinnmöglichkeit werden nach Einspielergebnissen, Apparate ohne Gewinnmöglichkeit nach Anzahl versteuert.
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Susanne Smailus
Tel: 02523 950-1320
E-Mail: susanne.smailus@wadersloh.de