Vergnügungssteuer
Der Besteuerung unterliegen im Bereich der Gemeinde Wadersloh Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Apparate, die in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. Apparate mit Gewinnmöglichkeit werden nach Einspielergebnissen, Apparate ohne Gewinnmöglichkeit nach Anzahl versteuert.