Kleineinleiterabgabe
Die Gemeinde ist nach dem Landeswassergesetz abgabepflichtig für alle Abwassereinleiter, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind und weniger als 8 cbm Schmutzwasser einleiten. Zur Deckung der Abwasserabgabe, die an das Land zu entrichten ist, erhebt die Gemeinde die Kleineinleiterabgabe. Keine Kleineinleiterabgabe zahlen die Abwassereinleiter, die eine Kläranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.
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Die Kleineinleiterabgabe beträgt 56,24 EUR je Person.