Die Gemeinde ist nach dem Landeswassergesetz abgabepflichtig für alle Abwassereinleiter, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind und weniger als 8 cbm Schmutzwasser einleiten. Zur Deckung der Abwasserabgabe, die an das Land zu entrichten ist, erhebt die Gemeinde die Kleineinleiterabgabe. Keine Kleineinleiterabgabe zahlen die Abwassereinleiter, die eine Kläranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.

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Die Kleineinleiterabgabe beträgt 56,24 EUR je Person.

Zuständige Stelle

Bauamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Kleineinleiterabgabe

Die Gemeinde ist nach dem Landeswassergesetz abgabepflichtig für alle Abwassereinleiter, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind und weniger als 8 cbm Schmutzwasser einleiten. Zur Deckung der Abwasserabgabe, die an das Land zu entrichten ist, erhebt die Gemeinde die Kleineinleiterabgabe. Keine Kleineinleiterabgabe zahlen die Abwassereinleiter, die eine Kläranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.

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Die Kleineinleiterabgabe beträgt 56,24 EUR je Person.

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Bauamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Frau

Karola

Overesch

DG 213 (Rathaus, Dachgeschoss)

02523 950-1450
karola.overesch@wadersloh.de

Frau

Susanne

Smailus

OG 120 (Rathaus, Obergeschoss)

02523 950-1320
susanne.smailus@wadersloh.de