Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Steuermessbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird. Multipliziert mit dem Hebesatz errechnet sich die an die Gemeinde zu zahlende Gewerbesteuer.

Gewerbesteuerhebesatz 444 v.H.

Zuständige Stelle

Steuern & Abgabe
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

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