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Der Besteuerung unterliegen im Bereich der Gemeinde Wadersloh Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnliche Apparate, die in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben aufgestellt werden. Apparate mit Gewinnmöglichkeit werden nach Einspielergebnissen, Apparate ohne Gewinnmöglichkeit nach Anzahl versteuert. 

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