Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht für deutsche Staatsangehörige die Ausweispflicht. Wenn Sie in der Gemeinde Wadersloh Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Personalausweis im Bürgerservice beantragen.
Bis zum 16. Lebensjahr und für die Antragstellung des ersten Personalausweises ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Dafür ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie die Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten.
Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist erforderlich, da der Personalausweis eigenhändig unterschrieben werden muss. Die Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Der Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die etwa zwei bis drei Wochen beträgt.
Sobald Ihr neuer Personalausweis fertiggestellt ist, erhalten Sie von uns eine entsprechende Information zur Abholung. Sie können Ihren fertigen Personalausweis auch gegen eine Gebühr postalisch an Ihre Anschrift senden lassen, diesen müssen Sie persönlich an Ihrer Wohnungstür entgegennehmen.
Passbilder
Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digital übermittelte Passbilder akzeptiert. Diese können Sie gegen eine Gebühr direkt im Bürgerservice oder bei einem zertifizierten privaten Fotodienstleister erstellen lassen. Private Fotodienstleister händigen Ihnen einen Ausdruck mit einem entsprechenden QR-Code aus, über den das Foto abrufbar ist. Bringen Sie diesen Ausdruck unbedingt mit in den Bürgerservice. Wir empfehlen, Passbilder für Babys und Kleinkinder bei einem privaten Fotodienstleister erstellen zu lassen. Vorgaben zu den Passbildern finden Sie hier.
Online-Ausweis
Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis können Sie sich sicher im Internet ausweisen und Ihre Behördengänge oder Geschäftliches elektronisch erledigen. Falls Sie Ihre PIN vergessen oder den Online-Ausweis noch nicht aktiviert haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerservice in Verbindung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Online-Ausweis / BundID-Konto.
Vorläufiger Personalausweis
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis und können dies glaubhaft darlegen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und kann nur im Zusammenhang mit dem endgültigen Personalausweis beantragt werden. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt.
Verlust / Diebstahl Ihres Personalausweises
Informationen dazu erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass
- digitales aktuelles biometrisches Passbild
- Personen unter 16 Jahren: ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Ausweisdokument beider Elternteile
- ggf. Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
- vorläufiger Personalausweis: zwei aktuelle biometrische Passbilder (vorläufiger und endgültiger Personalausweis)
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passgesetz (PassG)
Personalausweisverordnung (PAuswV)
Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
- Antragssteller unter 24 Jahre: 27,60 € (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
- Antragssteller ab 24 Jahre: 46,00 € (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate)
- Erstellung eines Passbildes im Bürgerservice: 6,00 €
- Direktversand des Personalausweises an die Wohnungstür: zusätzlich 15,00 €