Wenn Sie in der Gemeinde Wadersloh Ihren Hauptwohnsitz haben und Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können Sie ab dem 12. Lebensjahr einen Personalausweis im Bürgerservice beantragen. Bis zum 16. Lebensjahr ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist erforderlich, da der Personalausweis eigenhändig unterschrieben werden muss!

Die neuen fälschungssicheren Personalausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Der Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann.

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis und können dies glaubhaft darlegen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar - nur in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis - ausgestellt.

Unterlagen

  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • den alten Personalausweis, Reisepass

Kosten

Für Antragssteller unter 24. Jahre beträgt die Gebühr 22,80 EUR, Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Für Antragssteller ab  24. Jahre  beträgt die Gebühr 37,00 EUR, Gültigkeitsdauer: 10 Jahre.

Für vorläufige Personalausweise beträgt die Gebühr 10,00 EUR, Gültigkeitsdauer 3 Monate.