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Haben Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sind Sie zur unverzüglichen Verlustanzeige an den Bürgerservice verpflichtet. Die Verlustanzeige können Sie online (siehe "Online-Dienstleistungen") oder persönlich im Bürgerservice vornehmen.

Weitere Informationen zum Verlust Ihres Personalausweises (u. a. Sperrung der Online-Ausweisfunktion) erhalten Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

  • anderes Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenkassenkarte)

Rechtsgrundlagen

Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passgesetz (PassG)

Kosten

Verlustanzeige 0,00 €