Verlust oder Diebstahl von Ausweisen / Pässen
Haben Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, sind Sie zur unverzüglichen Verlustanzeige an den Bürgerservice verpflichtet. Die Verlustanzeige können Sie online (siehe "Online-Dienstleistungen") oder persönlich im Bürgerservice vornehmen.
Weitere Informationen zum Verlust Ihres Personalausweises (u. a. Sperrung der Online-Ausweisfunktion) erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- anderes Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenkassenkarte)
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passgesetz (PassG)
Kosten
Verlustanzeige 0,00 €