Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wadersloh sind Halter von Hunden im Gemeindegebiet steuerpflichtig. 
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen unter Angabe der Hunderasse, im Büro des Bürgerservices anzumelden.  
Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. 
Eine Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung des Hundes im Bürgerservice ausgegeben.
Hier gelangen Sie zur Hundesteuer.

Hunde, An- und Abmelden

Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wadersloh sind Halter von Hunden im Gemeindegebiet steuerpflichtig. 
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen unter Angabe der Hunderasse, im Büro des Bürgerservices anzumelden.  
Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben. 
Eine Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung des Hundes im Bürgerservice ausgegeben.
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https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/426/show
Bürgerservice
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Herr

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Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

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