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Kraftfahrzeuge können im örtlichen Bürgerservice abgemeldet werden. Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden und deren Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen über einen Sicherheitscode verfügen, können online abgemeldet werden (siehe "Onlinedienstleistungen").

Die Siegel dürfen vorab nicht von den Kennzeichen entfernt werden. Wenn dies der Fall ist, behalten wir uns vor, die Kennzeichen für eine Dauer von zehn Jahren zu sperren.

Nach der Abmeldung ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug bis 24 Uhr des Abmeldetages möglich, sofern diese Fahrt von der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Mit der Rückfahrt ist die direkte Fahrt vom Abmeldeort zum Bestimmungsort gemeint. Umwege und Fahrten zu sonstigen privaten Zwecken sind nicht genehmigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • KFZ-Kennzeichen

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

17,10 €