Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) zu beantragen? Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden. Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!

Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung? Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an den zuständigen Sachbearbeiter per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

 

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand zwischen 25,00 € und 250,00 €

Zuständige Stelle

Gewerbeamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Gestattungen

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) zu beantragen? Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden. Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!

Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung? Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an den zuständigen Sachbearbeiter per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

 

je nach Verwaltungsaufwand zwischen 25,00 € und 250,00 €

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/622/show
Gewerbeamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Hans-Günther

Scholz

02523 950-2222