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Wer im öffentlichen Raum gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe alkoholische Getränke anlässlich diverser Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Volksfeste, Tanzveranstaltungen) an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung).

Der Antrag zur Gestattung ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Plan der Veranstaltung mit eingezeichneten Ständen, Bühnen (kann ggf. nachgereicht werden)
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis (kann ggf. nachgereicht werden)
  • Falls Parkplätze zur Verfügung gestellt werden: Parkplan
  • Falls eine Bestuhlung stattfindet: Bestuhlungsplan
  • Falls Dekorationen / Einbauten geplant sind: Dekorationsplan
  • Falls Absperrungen aufgebaut werden: Plan mit eingezeichneten Absperrvorrichtungen
  • Falls Straßen und Wege für die Veranstaltung gesperrt werden sollen: Umleitungsskizze 

Kosten

25,00 € bis 250,00 €

Zuständige Stelle

Ansprechpartner