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Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer an einem festen Gewerbe- bzw. Gaststättenort

  • Getränke (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen (Speisewirtschaft)

zum dortigen Verzehr anbietet. Zudem muss der Betrieb für die Öffentlichkeit oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein.

Es handelt sich ebenfalls um ein Gaststättengewerbe, wenn jemand als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe bei Veranstaltungen von einem für die Dauer der Veranstaltung festen Ort aus Getränke oder Speisen anbietet, die vor Ort verzehrt werden können. Auch hierbei gilt, dass der Betrieb für die Öffentlichkeit oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein muss.

Ein Gaststättengewerbe mit oder ohne Alkoholausschank bedarf der Erlaubnis. Sofern der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt ist, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt.

Kosten

100,00 bis 3500,00 €

Zuständige Stelle

Ansprechpartner