Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte  dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle  anbieten. Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller/in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir den Antrag nach vorheriger Terminabsprache persönlich abzugeben.  

Ortsrecht

Gaststättengesetz
Gewerbeordnung

Nutzen Sie gerne den digitalen Dienst:

Unterlagen

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro)
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Beantragung beim zuständigen Amtsgericht)
Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Miet- oder Pachtvertrag über ein geeignetes Objekt

Zuständige Stelle

Gewerbeamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner