Betreuungsgeld
Mit der Einführung des Betreuungsgeldes wird die verbliebene Lücke im Angebot staatlicher Förder- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum dritten Lebensjahr geschlossen. Seit dem 01.08.2013 und damit zeitgleich zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen sogenannten Krippenplatz steht das Betreuungsgeld bereit und ermöglicht Eltern dadurch eine echte Wahl- und Gestaltungsfreiheit für Ihre Kinder.
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01. August 2013 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh. Die ausgefüllten Formulare werden von hier aus zum Kreis Warendorf als zuständige Behörde weitergeleitet.