Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung (Sozialwohnung).
Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Landesmitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

  • Für die Gemeinde Wadersloh ist die entscheidende Behörde der Kreis Warendorf.
  • Anträge erhalten Sie hier.

  • Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an den Kreis Warendorf.
    Frau Lätzsch
    Tel.: (0 25 81) 53 - 2042

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Familienratgeber

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Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

02523 950-2222
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Wohnberechtigungsschein – WBS

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer öffentlich-geförderten Wohnung (Sozialwohnung).
Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine Sozialwohnung Wohnungssuchenden zugute kommt, für die sie mit Landesmitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

  • Für die Gemeinde Wadersloh ist die entscheidende Behörde der Kreis Warendorf.
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Helmut

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