Ummeldung der Einwohner
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Wadersloh gleicht dem Verfahren der Anmeldung.
Wichtig
- Wie bei allen Meldeangelegenheiten schreibt das Meldegesetz auch bei einer Ummeldung vor, dass Sie uns den Umzug in der Gemeinde Wadersloh innerhalb von zwei Wochen mitteilen müssen
- Grundsätzlich muss sich jeder persönlich ummelden. Nur in begründeten Fällen kann ein Bevollmächtigter die Ummeldung vornehmen
- Ferner haben Sie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien und Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen.
- Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben - lesen Sie dazu bitte die letzte Seite des Ummeldeformulars oder fragen Sie im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh nach.
Unterlagen
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- Bestätigung des Wohnungsgebers (nicht Mietvertrag)