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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU- Führerschein umgetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite ihres aktuellen Führerscheins) werden ersetzt.

Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen? 

  • In der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf
  • Im Rathaus (Bürgerbüro) Ihres Wohnortes

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *

Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

 

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum

  1. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Erforderliche Unterlagen

  • gültigen Führerschein
  • gültigen Personalausweis
  • biometrisches Lichtbild in Papierform

Kosten 32,00 EUR inkl. Versandkosten

Zuständige Stelle