Führerschein Umtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU- Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite ihres aktuellen Führerscheins) werden ersetzt.
Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen?
- In der Führerscheinstelle des Kreises Warendorf
- Im Rathaus (Bürgerbüro) Ihres Wohnortes
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
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Geburtsjahr |
Umtausch bis zum: |
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Vor 1953 |
19.01.2033 |
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1953-1958 |
19.01.2022 |
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1959-1964 |
19.01.2023 |
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1965-1970 |
19.01.2024 |
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1971 oder später |
19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. *
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
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*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum
- Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Erforderliche Unterlagen
- gültigen Führerschein
- gültigen Personalausweis
- biometrisches Lichtbild in Papierform
Kosten 32,00 EUR inkl. Versandkosten