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Eine Reisegewerbekarte wird benötigt, wenn jemand eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, aber keine gewerbliche Niederlassung hat oder ohne vorherige Bestellung tätig ist. Darunter fallen:

  • Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen,
  • Anbieten von Leistungen,
  • Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung (Tür-zu-Tür-Geschäft) und
  • Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständige Schaustellerin oder nach Schaustellerart.

 

Ausgenommen von der Reisegewerbekartenpflicht sind z. B.:

  • Teilnahme an Messen, Festen oder öffentlichen Festen, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt und
  • Vertrieb von selbstgewonnenen Erzeugnissen (z. B. Gemüse- und Obstanbau).

Kosten

250,00 €

Zuständige Stelle

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