Reisegewerbekarte
Eine Reisegewerbekarte wird benötigt, wenn jemand eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, aber keine gewerbliche Niederlassung hat oder ohne vorherige Bestellung tätig ist. Darunter fallen:
- Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen,
- Anbieten von Leistungen,
- Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung (Tür-zu-Tür-Geschäft) und
- Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständige Schaustellerin oder nach Schaustellerart.
Ausgenommen von der Reisegewerbekartenpflicht sind z. B.:
- Teilnahme an Messen, Festen oder öffentlichen Festen, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt und
- Vertrieb von selbstgewonnenen Erzeugnissen (z. B. Gemüse- und Obstanbau).
Kosten
250,00 €