Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor dem 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten für die notwendige ärztliche Untersuchung kostenlos einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).
Die Beantragung des UBS ist online möglich (siehe "Online-Dienstleistungen"). Jugendliche in einem Alter von mindestens 16 Jahren können den Schein selbst beantragen. Andernfalls können die Erziehungsberechtigten die Beantragung übernehmen.
Die Arztwahl ist freigestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kosten
0,00 €