Jugendliche, die vor dem 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten für die notwendige ärztliche Untersuchung kostenlos einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).

Ab dem 1. Oktober 2023 können Sie diesen UBS nicht mehr persönlich in den Bürgerbüros beantragen. Informieren Sie sich über die Online Beantragung (siehe unten).

Sollte dies für Sie nicht möglich sein, helfen wir im Bürgerservice gerne weiter.

Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.