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Jugendliche, die vor dem 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, erhalten für die notwendige ärztliche Untersuchung kostenlos einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS).

Die Beantragung des UBS ist online möglich (siehe "Online-Dienstleistungen"). Jugendliche in einem Alter von mindestens 16 Jahren können den Schein selbst beantragen. Andernfalls können die Erziehungsberechtigten die Beantragung übernehmen.

Die Arztwahl ist freigestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Kosten

0,00 €