Gem. § 34 Abs. 1 Meldegesetz NW können Personen, die nicht Betroffene sind, durch die Meldebehörde Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften einzelner Einwohner erhalten (einfache Melderegisterauskunft).
Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, erhalten eine erweiterte Melderegisterauskunft. Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können folgende Daten übermittelt werden:

  1. Tag und Ort der Geburt
  2. frühere Vor- und Familiennamen
  3. den Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  4. Staatsangehörigkeit
  5. frühere Anschriften
  6. den Tag des Ein- oder Auszuges
  7. gesetzliche Vertreter
  8. Sterbetag und ort


Stellen Sie ggf. eine schriftliche Anfrage oder sprechen Sie im Büro des Bürgerservices persönlich vor.
Für die erweiterte Melderegisterauskunft kann eine Sperre beantragt werden. Hierfür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Eine solche Sperre endet mit Ablauf des dritten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.

Kosten

  • Einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR
  • Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR
  • Melderegisterauskunft, für die Rückgriffe auf Archivbestände erforderlich ist 15,00 EUR
Melderegisterauskünfte

Gem. § 34 Abs. 1 Meldegesetz NW können Personen, die nicht Betroffene sind, durch die Meldebehörde Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften einzelner Einwohner erhalten (einfache Melderegisterauskunft).
Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, erhalten eine erweiterte Melderegisterauskunft. Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können folgende Daten übermittelt werden:

  1. Tag und Ort der Geburt
  2. frühere Vor- und Familiennamen
  3. den Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  4. Staatsangehörigkeit
  5. frühere Anschriften
  6. den Tag des Ein- oder Auszuges
  7. gesetzliche Vertreter
  8. Sterbetag und ort


Stellen Sie ggf. eine schriftliche Anfrage oder sprechen Sie im Büro des Bürgerservices persönlich vor.
Für die erweiterte Melderegisterauskunft kann eine Sperre beantragt werden. Hierfür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Eine solche Sperre endet mit Ablauf des dritten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden.

  • Einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR
  • Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR
  • Melderegisterauskunft, für die Rückgriffe auf Archivbestände erforderlich ist 15,00 EUR
https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/425/show
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Frau

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EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

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Frau

Daniela

Voßlöcker

02523 950-2222