BIS: Suche und Detail

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Meldebehörden Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei unterscheidet man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft.

Melderegisterauskünfte dürfen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn durch die Suchkriterien eine Person eindeutig identifiziert werden kann. Dazu sind i. d. R. folgende Angaben zur gesuchten Person erforderlich: Familienname, früherer Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und letzte bekannte Anschrift.

Mögliche Daten einer einfachen Melderegisterauskunft:

  • Familienname,
  • Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschriften und
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, erhalten eine erweiterte Melderegisterauskunft. Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können folgende Daten übermittelt werden:

  • Tag und Ort der Geburt,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder nicht),
  • Staatsangehörigkeit,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszugs,
  • gesetzliche Vertreter,
  • Sterbetag und -ort.

Der Antrag auf Ausstellung einer einfachen Melderegisterauskunft kann online (siehe "Online-Dienstleistungen") gestellt werden. Die Ausstellung einer erweiterten Melderegisterauskunft kann ausschließlich persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Die Auskunftserteilung ist nur über Personen und Anschriften möglich, die in der Gemeinde Wadersloh gemeldet bzw. verzeichnet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft: Nachweis des berechtigten Interesses (wenn möglich)

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)
Meldegesetz (MG) NRW

Kosten

  • Einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
  • Erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
  • Melderegisterauskunft, für die Rückgriffe auf Archivbestände erforderlich sind 15,00 €