Fundsachen
Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhandengekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder, unbrauchbare Fahrzeugreifen und Altkleider).
Eine Fundsache können Sie im Bürgerservice abgeben oder telefonisch melden. In der Regel werden Fundsachen im Bürgerservice aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate.
Als Finder stehen Ihnen Fundrechte zu (Finderlohn oder Eigentumserwerb). Diese Fundrechte sind auf Finderlohn beschränkt, wenn die Fundsache unmittelbar persönlichen Daten beinhaltet (z. B. mobile Datenträger) oder Zugang zu Eigentum schafft (z. B. Schlüssel). Solche Fundsachen müssen stets im Fundbüro abgegeben werden.
Für Fundsachen im Wert von mehr als 25,00 €, die bei uns aufgehoben werden, muss der Finder, wenn er sie später erwerben will, eine Gebühr bezahlen, die sich nach dem Wert der Fundsache richtet.
Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls persönlich oder telefonisch bei uns erkundigen.
Für die Unterbringung von Fundtieren ist das Tierheim Lippstadt die zuständige Anlaufstelle für die Bürger der Gemeinde Wadersloh. Tiere können wir im Bürgerservice nicht annehmen. Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie uns melden. Wir kümmern uns anschließend um die Unterbringung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Tierheims Lippstadt.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kosten
Erhebt der Finder einer Fundsache nach sechs Monaten Eigentumsanspruch, enstehen ihm folgende Gebühren für den Erwerb der Fundsache:
| Wert der Fundsache bis 25 € | 0,00 € |
| Wert der Fundsache zw. 26 € - 150 € | 10,00 € |
| Wert der Fundsache zw. 151 € - 500 € | 15,00 € |
| Wert der Fundsache zw. 501 € - 1000 € | 20,00 € |
| je weitere angefangene 500 € zusätzlich | 20,00 € |
Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen, Fahrräder, Kinderwagen und Ähnliches zusätzlich 15 € je Gegenstand