Eine Fundsache können Sie im Bürgerservice abgeben oder telefonisch melden.
In der Regel werden Fundsachen im Bürgerservice aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Tiere können wir im Bürgerservice nicht annehmen; Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie uns melden. Wir kümmern uns dann um die Unterbringung.
Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls persönlich oder telefonisch bei uns erkundigen.
In Fragen des Tierschutzes und bei der Unterbringung von Fundtieren ist das Tierheim Lippstadt die zuständige Anlaufstelle für die Bürger der Gemeinde Wadersloh. Die Internetadresse lautet: www.tierheim-lippstadt.de.
Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der Fundsache ab.

Kosten

Für Fundsachen im Wert über 25,00 EUR entstehen dem Finder, wenn er nach 6 Monaten Eigentumsansprüche erhebt, je nach Wert gestaffelte Gebühren.

  • Wert bis 25,00 Euro = kostenfrei
  • Wert von 26,00 EUR bis 150,00 EUR = 5,00 EUR
  • Wert von 151,00 EUR bis 500,00 EUR = 10,00 EUR
  • Werte über 501,00 EUR = 15,00 EUR
  • je weitere angefangene 500,00 EUR = 15,00 EUR