Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (ugs.: "polizeiliches Führungszeugnis") ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind bzw. werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung gem. § 30a BZRG in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen zu dessen Erteilung vorliegen.
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt. Der entsprechende Antrag kann online (siehe "Online-Dienstleistungen") oder im Bürgerservice gestellt werden, wenn Sie in der Gemeinde Wadersloh gemeldet sind.
Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- für Kostenbefreiung aufgrund eines Ehrenamts: Ehrenamtsnachweis
- für ein erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung gem. § 30a BZRG
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Kosten
13,00 € je Führungszeugnis