Fischereischein
Im Bürgerservice kann zur Ausübung des Fischfangs ein Jahres-, Fünfjahres- bzw. Jugendfischereischein beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz
Unterlagen
für den Jugendfischereischein:
- Ausweis
- 1 Lichtbild
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
Kosten
für den Jugendfischereischein:
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe