Fischereischein
Wer in NRW die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 12. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie beim Kreis Warendorf als untere Fischereibehörde.
Die Beantragung von Fischereischeinen sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online (siehe "Onlinedienstleistungen") oder im örtlichen Bürgerservice vorgenommen werden.
Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können als digitale Dokumente geführt werden. Jeder Bürger kann selbst entscheiden, ob er den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchte. Fischereischeine, die vor dem 01.07.2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in den digitalen Nachweis oder die Karte umwandeln. Diese vorzeitige Umwandlung ist nur im örtlichen Bürgerservice und nicht online möglich.
Da Fischereischeine künftig kein Lichtbild mehr enthalten, ist bei der Ausübung der Fischerei zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Ausländerfischereischein
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.
Fischereischein mit Begleitung
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen seit dem 01.07.2026 die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung eines Fischereischeins:
- Personalausweis / Reisepass
- Fischerprüfungszeugnis
Für die Ausübung der Fischerei:
- Nachweis des Fischereischeins (als Scheckkarte oder in digitaler Form auf dem Smartphone oder als Ausdruck des digitalen Dokuments)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder als Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis); Jugendliche können ihre Identität auch durch einen Schülerausweis nachweisen
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Rechtsgrundlagen
Landesfischereigesetz (LFischG) NRW
Landesfischereiverordnung (LFischVO) NRW
Kosten
| Verwaltungsleistung | Bei Beantragung online | Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde | ||||
| Fischereischein auf Lebenszeit | 18,00 € | 30,00 € | ||||
| Entrichtung der Fischereiabgabe | Abgabe | Gebühr | Gesamt | Abgabe | Gebühr | Gesamt |
| für 1 Kalenderjahr | 10,00 € | 4,00 € | 14,00 € | 10,00 € | 12,00 € | 22,00 € |
| für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre | 30,00 € | 12,00 € | 42,00 € | 30,00 € | 20,00 € | 50,00 € |
| Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) |
10,00 € | 10,00 € | 20,00 € | 10,00 € | 22,00 € | 32,00 € |
| Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein) |
30,00 € | 30,00 € | ||||