Im Bürgerservice kann zur Ausübung des Fischfangs ein Jahres-, Fünfjahres- bzw. Jugendfischereischein beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs.

Rechtsgrundlagen allgemein

Landesfischereigesetz

Unterlagen

für den Jugendfischereischein:

  • Ausweis
  • 1 Lichtbild
  • 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe


für  den Jahresfischereischein

  • Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
  • 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
  • 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe


für den Fünfjahresfischereischein

  • Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
  • 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
  • 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe

Kosten

für den Jugendfischereischein:

  • 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe


für  den Jahresfischereischein

  • 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe


für den Fünfjahresfischereischein

  • 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe