Den Familienpass erhält jede Familie mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wadersloh, die die Voraussetzungen nach den Richtlinien für die Ausstellung des Familienpasses erfüllt.

In Wadersloh wird für Familienpassinhaber ein Zuschuss von 75,- Euro/Kind und Jahr zu den öffentlichen Abgaben gewährt.

Richtlinien für die Ausstellung des Familienpasses der Gemeinde Wadersloh ab 01.01.2009

A)  Allgemeine Grundsätze

Grundgesetz, Landesverfassung und Gemeindeordnung verpflichten den Staat und die Gesellschaft, die Familie zu schützen und zu fördern. Den Kommunen kommt durch ihre unmittelbare Verbundenheit mit dem Bürger sowie durch ihre Nähe zu den Familien ein besonderer Auftrag für die Gestaltung einer kommunalen Familienpolitik zu.

Zur Förderung der Familien hat der Rat der Gemeinde Wadersloh in seiner Sitzung am 02.11.1988 die Einführung eines Familienpasses beschlossen. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen gelten nunmehr ab 01.01.2009 folgende Richtlinien.

B)  Personenkreis und Förderungsvoraussetzungen

Für die Ausstellung des Familienpasses gelten folgende Voraussetzungen:

1.  Die Familie muss ihren alleinigen Wohnsitz im Bereich der Gemeinde Wadersloh haben.

2.  Der Familienpass wird ausgestellt für Familien mit 2 und mehr Kindern und Alleinerziehende (Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sind gleichgestellt.). Berücksichtigt werden die Kinder, die ausschließlich im Haushalt der Eltern (bei Alleinerziehenden ausschließlich bei einem Elternteil) gemeldet sind.

Die Vergünstigungen des Familienpasses sind seit dem 19.09.1996 einkommensabhängig.

Die Einkommensgrenzen wurden zum 01.01.2009 aktualisiert.

Demnach können Familien mit 2 Kindern und Alleinerziehende den Familienpass erhalten, wenn das Jahreseinkommen eine Summe von 30.000,- Euro und bei Familien mit 3 Kindern das Jahreseinkommen eine Summe von 40.000 € nicht überschreitet.

Beim Jahreseinkommen handelt es sich um die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Werbungskosten, ohne die Möglichkeit des Verlustabzuges.
 Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.000 €. Ausschlaggebend ist immer der aktuelle Steuerbescheid (ab 01.06. ist der Steuerbescheid des Vorjahres vorzulegen).

3.  Familien mit weniger als 2 Kindern erhalten den Familienpass, wenn sie Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB III oder SGB XII sind und wenn diese Leistung neben dem Kindergeld u. Wohngeld einziges Einkommen der Familie ist.
Familien und Alleinerziehende mit Kindern, welche eine Behindertenschule besuchen, erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Familienpasses.

4.  Als Kinder gelten Schüler und Jugendliche, für die Anspruch auf Kindergeld besteht; sowie Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende.

6.  Der Familienpass kann bei der Gemeinde Wadersloh formlos beantragt werden. Er wird jeweils für ein Jahr gewährt und behält für das ganze Kalenderjahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Ausstellungsjahres wegfallen.

Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheid, Sozialhilfebescheid oder Bescheid des Arbeitsamtes)
  • Schwerbehindertenausweis

Kosten

Die Ausstellung eines Familienpasses ist gebührenfrei.