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Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann von Ihnen oder Ihrer Fahrschule beim örtlichen Bürgerservice abgegeben werden, wo er überprüft, die Angaben bestätigt und an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet wird.

Ihren "alten" Führerschein können Sie im örtlichen Bürgerservice gegen den "neuen" EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Führerschein C und CE
Sie besitzen eine Fahrerlaubnis für die Klassen C und/oder CE und haben das 50. Lebensjahr vollendet? Dann können Sie Ihren Führerschein verlängern lassen. Die Verlängerung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann erneut beantragt werden. Neue Fahrerlaubnisse der Klasse C für Nutzfahrzeuge über 7500 kg Gesamtmasse und der Klasse CE für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter Fahrzeugen der Klasse C werden nur auf 5 Jahre erteilt und nur nach gesundheitlicher Prüfung verlängert. Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Führerscheinantrag:

  • aktuelles biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang
  • Sehtestbescheinigung
  • Beleg über die Einzahlung der Gebühr (je 40,80 EUR bei Ersterteilung innerhalb der Probezeit / 40,00 EUR bei Erweiterung außerhalb der Probezeit) beim Straßenverkehrsamt

Umtausch Führerschein:

  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passbild

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

Führerscheinantrag 5,10 €
Umtausch Führerschein (regulär) 32,00 €
Verlängerung Führerschein C / CE 50,60 €
Expressgebühren Umtausch oder Verlängerung 15,00 €