Im Büro des Bürgerservices der Gemeinde Wadersloh sind Anträge für das Elterngeld erhältlich.

Zuständig für das Elterngeld ist ab dem 01.01.2008 der Kreis Warendorf.

Die Anträge für Elterngeld werden im Büro des Bürgerservices der Gemeinde Wadersloh entgegengenommen und an den Kreis Warendorf weitergeleitet.

Auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums bekommen Sie weitere Informationen zum Thema Elterngeld. Hier besteht auch die Möglichkeit - mit Hilfe des Elterngeldrechners - die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruches zu berechnen.

Elterngeldanträge

Im Büro des Bürgerservices der Gemeinde Wadersloh sind Anträge für das Elterngeld erhältlich.

Zuständig für das Elterngeld ist ab dem 01.01.2008 der Kreis Warendorf.

Die Anträge für Elterngeld werden im Büro des Bürgerservices der Gemeinde Wadersloh entgegengenommen und an den Kreis Warendorf weitergeleitet.

Auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums bekommen Sie weitere Informationen zum Thema Elterngeld. Hier besteht auch die Möglichkeit - mit Hilfe des Elterngeldrechners - die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruches zu berechnen.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/383/show
Bürgerservice
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Herr

Hans-Günther

Scholz

02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212

Frau

Daniela

Voßlöcker

02523 950-2222