Aufbruchgenehmigung
Für jede Art von Aufgrabungen für z.B. Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Reparaturarbeiten die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist §23 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land NRW.
Neben dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung (Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß. § 45 Abs. 6 StVO) beim Kreis Warendorf einzuholen. Das Formular hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Warendorf.
Erst bei Vorlage der beiden Genehmigungen darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen beschäftigt werden, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Den prüffähigen und unterschriebenen Antrag mit den dazugehörigen Anlagen senden Sie bitte als zusammenhängendes PDF-Dokument an folgende Mailadresse: tiefbau@wadersloh.de