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Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden; nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden.

Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden.

Folgende Unterlagen werden beglaubigt:

  • Abschriften von Urkunden, Zeugnissen, Dokumenten, dessen Urschrift von einer Behörde ausgestellt worden ist oder wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
  • Schulzeugnisse, die in deutscher Sprache abgefasst sind,
  • Unterschriften, wenn Sie diese in unserer Gegenwart leisten,
  • Personenstandsurkunden (z. B. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden) werden nur von dem Standesamt beglaubigt, welches die originale Urkunde ausgestellt hat.

Folgende Unterlagen werden von anderen Stellen beglaubigt:

  • Dokumente für private Zwecke (z. B. Vollmachten, Kaufvertrag): Notar,
  • Gerichtliche Urkunden (z. B. Scheidungsurkunden, Betreuungsurkunden, Bestallungen, Erbscheine): Amts- bzw. Landesgericht,
  • Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln: Gesundheitsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Originalunterlagen
  • Kopien oder Abschriften der Originalunterlagen, die beglaubigt werden sollen (Kopien können auch im Bürgerservice erstellt werden)
  • Unterschriftsbeglaubigung: Personalausweis

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW

Kosten

4,00 € je Beglaubigung
2,00 € je Beglaubigung von Schülern oder Studenten
2,50 € je Unterschriftsbeglaubigung
0,70 € je Kopie (DIN A4 schwarz/weiß)
1,21 € je Kopie (DIN A4 bunt)
0,90 € je Kopie (DIN A3 schwarz/weiß)
1,70 € je Kopie (DIN A3 bunt)