Die Gemeinde Wadersloh heißt Sie herzlich willkommen. Der Bürgerservice bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht, wie möglich zu machen, wenn Sie hierher gezogen sind und sich anmelden.
Hinweise:

  • Gem. § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
  • Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten.
  • Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter - mit allen o.a. Unterlagen im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh vornehmen.
  • Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen.


Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, denken Sie bitte daran, Ihre Abfallgefäße zu beantragen!
Sie haben einen Hund? Selbstverständlich können Sie diesen auch bei uns anmelden!

Unterlagen

Bei Neuanmeldung  in der Gemeinde Wadersloh sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers (nicht Mietvertrag) 
  • der amtliche Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde von allen zuziehenden Personen
  • bei verheirateten Personen ist das Familienstammbuch vorzulegen (auch bei Zuzug ohne Ehegatten)
  • ausländische Mitbürger benötigen zur Anmeldung einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument

Kosten

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Anmeldung der Einwohner

Die Gemeinde Wadersloh heißt Sie herzlich willkommen. Der Bürgerservice bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht, wie möglich zu machen, wenn Sie hierher gezogen sind und sich anmelden.
Hinweise:

  • Gem. § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
  • Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten.
  • Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter - mit allen o.a. Unterlagen im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh vornehmen.
  • Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen.


Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, denken Sie bitte daran, Ihre Abfallgefäße zu beantragen!
Sie haben einen Hund? Selbstverständlich können Sie diesen auch bei uns anmelden!

Bei Neuanmeldung  in der Gemeinde Wadersloh sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Bestätigung des Wohnungsgebers (nicht Mietvertrag) 
  • der amtliche Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde von allen zuziehenden Personen
  • bei verheirateten Personen ist das Familienstammbuch vorzulegen (auch bei Zuzug ohne Ehegatten)
  • ausländische Mitbürger benötigen zur Anmeldung einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Zuzug, Wohnungsgeberbescheinigung https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/325/show
Bürgerservice
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Herr

Hans-Günther

Scholz

02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212

Frau

Daniela

Voßlöcker

02523 950-2222