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Sie sind neu in der Gemeinde Wadersloh oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Dann kommen Sie bitte zur An- oder Ummeldung im örtlichen Bürgerservice vorbei. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten.

Wenn Sie Mieter sind oder z. B. bei Ihren Eltern einziehen, ist die Vorlage einer ausgefüllten Wohnungsgeberbescheinigung.

Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall ist das Mitbringen einer unterschriebenen Vollmacht notwendig.

Eine Abmeldung Ihres Wohnortes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Andernfalls wird Ihr alter Wohnort automatisch von Ihrer Zuzugskommune abgemeldet. Die Abmeldung einer Nebenwohnung müssen Sie ebenfalls selber durchführen. Für die Abmeldung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in der Gemeinde Wadersloh. Die Abmeldung können sie online durchführen (siehe "Onlinedienstleistungen").

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Kosten

An-, Um- und Abmeldung eines Wohnorts 0,00 €