An-, Um- und Abmeldung von Einwohnern
An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes
Sind Sie neu in der Gemeinde Wadersloh zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die An- bzw. Ummeldung können Sie online (siehe "Onlinedienstleistungen") oder vor Ort im Bürgerservice erledigen.
Wenn Sie Mieter sind oder z. B. bei Ihren Eltern einziehen, ist die Vorlage einer ausgefüllten Wohnungsgeberbescheinigung des Wohnungseigentümers zwingend erforderlich. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten.
Abmeldung eines Wohnsitzes
Eine Abmeldung Ihres Wohnortes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Andernfalls wird Ihr alter Wohnort automatisch von Ihrer Zuzugskommune abgemeldet. Die Abmeldung einer Nebenwohnung müssen Sie ebenfalls selber durchführen. Für die Abmeldung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in der Gemeinde Wadersloh. Die Abmeldung können sie online durchführen (siehe "Onlinedienstleistungen").
Sollten Sie sich vor Ort im Bürgerservice an-, um- oder abmelden wollen, jedoch nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall ist das Mitbringen einer unterschriebenen Vollmacht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung (nicht Mietvertrag)
- Verheiratete Personen: Familienstammbuch
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Kosten
An-, Um- und Abmeldung eines Wohnorts 0,00 €