Anmeldung der Einwohner
Die Gemeinde Wadersloh heißt Sie herzlich willkommen. Der Bürgerservice bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht, wie möglich zu machen, wenn Sie hierher gezogen sind und sich anmelden.
Hinweise:
- Gem. § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
- Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland kann nur eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung gelten.
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich - oder Ihr Vertreter - mit allen o.a. Unterlagen im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh vornehmen.
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen.
Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind, denken Sie bitte daran, Ihre Abfallgefäße zu beantragen!
Sie haben einen Hund? Selbstverständlich können Sie diesen auch bei uns anmelden!
Unterlagen
Bei Neuanmeldung in der Gemeinde Wadersloh sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Bestätigung des Wohnungsgebers (nicht Mietvertrag)
- der amtliche Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder die Geburtsurkunde von allen zuziehenden Personen
- bei verheirateten Personen ist das Familienstammbuch vorzulegen (auch bei Zuzug ohne Ehegatten)
- ausländische Mitbürger benötigen zur Anmeldung einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.