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Änderungen bezüglich Namen und Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können im örtlichen Bürgerservice vorgenommen werden, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das bereits im Kreis Warendorf zugelassen ist.

Sie können Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I online ändern (siehe "Onlinedienstleistungen"), eine Namensänderung ist nur vor Ort im Bürgerservice oder in der Zulassungsstelle möglich.

Erforderliche Unterlagen

  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Kosten

11,40 €