Eine Abmeldung in Wadersloh ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Für die Abmeldung gilt eine Frist von einer Woche nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Wadersloh. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Den Meldeschein können Sie auch per Post zuschicken.

Gemeinde Wadersloh
Bürgerservice
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Für die Abmeldung benötigen Sie den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde".
Diesen Vordruck erhalten Sie hier bei uns im Büro des Bürgerservice.
Eine Abmeldung ist gebührenfrei.