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Im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh können Sie folgendes – auch online (siehe Onlinedienstleistungen) – erledigen:

  • Anmeldung eines Grundstücks an die gemeindliche Abfallentsorgung,
  • Abmeldung eines Grundstücks von der gemeindlichen Abfallentsorgung,
  • Änderung der Abfallbehälter (Anzahl / Größe) für ein Grundstück,
  • Meldung, wenn Ihr Abfallbehälter vom Müllfahrzeug „verschluckt“ oder nicht geleert wurde,
  • Meldung, wenn Ihr Abfallbehälter beschädigt ist.

 

Abfuhrtermine:
Die Abfuhr von Restmüll, Gelber Tonne und Papier erfolgt im 4-Wochen-Rhythmus, die Abfuhr des Bioabfalls im 2-Wochen-Rhythmus. Die genauen Abfuhrtermine können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

 

Änderung der Abfallbehälter (Anzahl / Größe)

Sie können kleinere oder größere Abfallbehälter beantragen oder die Zahl Ihrer Abfallbehälter ändern. Nutzen Sie in diesen Fällen bitte das Online-Formular „An-/ Ab- oder Ummeldung Abfallentsorgung“ (siehe „Onlinedienstleistungen“). Wichtig: Für einen Umtausch Ihrer Tonne am Recyclinghof benötigen Sie zwingend eine Bestätigung durch die Gemeinde Wadersloh. Die Bestätigung wird Ihnen nach der Online-Beantragung per Mail zugesendet, wenn Ihr Anliegen geprüft wurde.

 

Defekte, nicht geleerte oder verschluckte Abfallbehälter

  • Papier-, Restmüll- und Biotonne: Bitte nutzen Sie das Online-Formular „Anzeigen einer defekten, nicht geleerten oder verschluckten Abfalltonne“ (siehe „Onlinedienstleistungen“),
  • Gelbe Tonne: Kontaktieren Sie bitte die Entsorgungsfirma Prezero (Tel.: 0800 / 88 66666, Mail: kommunal.westfalen@prezero.com). Ihre Gelbe Tonne wird bei einer nächsten Abholung an der Straße umgetauscht.

 

Anzahl an Restmülltonnen pro Haushalt:
Die "Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Wadersloh" regelt unter anderem die Anzahl an Restmülltonnen pro Haushalt. So reicht z. B. für Haushalte mit zwei Personen eine 80-Liter-Tonne, ein Haushalt mit fünf Personen benötigt mindestens eine 240-Liter-Tonne. Hier können Sie einsehen, welche Restmülltonne Sie benötigen.

 

Befreiung von der Biotonne
Wenn sämtliche Bioabfälle, die auf einem Grundstück anfallen, selbst kompostiert werden, besteht die Möglichkeit, sich von der Biotonne befreien zu lassen. Diese Befreiung kann online (siehe "Onlinedienstleistungen") beantragt werden. Bei anerkannter Befreiung von der Biotonne wird ein Gebührenabschlag auf die Abfallentsorgungsgebühren gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Änderung oder Abmeldung eines Abfallbehältnisses: Persönliches Kassenzeichen (Angabe auf letztem Abgabenbescheid)

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Wadersloh

Kosten

Jährliche Müllabfuhrgebühren

80 Liter Restmüllgefäß mit Biotonne 210,00 €
80 Liter Restmüllgefäß ohne Biotonne 162,00 €
120-Liter-Restmüllgefäß mit Biotonne 258,00 €
120-Liter-Restmüllgefäß ohne Biotonne 210,00 €
240-Liter-Restmüllgefäß mit Biotonne 399,00 €
240-Liter-Restmüllgefäß ohne Biotonne 351,00 €

 

Für jede weitere Biotonne:

120-Liter 90,00 €
240-Liter 180,00 €