Was das Geld betrifft ...

Als Gemeindekasse wickeln wir den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinde Wadersloh und ihrer Einrichtungen ab. Wir sind nicht nur für die Verwaltung und Buchung der gemeindlichen Einnahmen zuständig, sondern auch für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche.

Sie werden wahrscheinlich am ehesten auf uns aufmerksam, wenn Sie Grundsteuer oder Bußgeld für zu schnelles Fahren bezahlen müssen bzw. wenn Sie von der Gemeinde Auszahlungen erhalten, z. B. in Form von Sozialhilfe. Es wird keine Auszahlung ohne Beleg vorgenommen.

Ebenso genau geht es auf der Einnahmenseite zu. Deshalb sollten Sie bei Überweisungen nicht vergessen, wenigstens Ihren Namen und den Grund Ihrer Zahlung anzugeben.

Ein weiteres großes Aufgabengebiet sind die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde, die wir innerhalb des Gemeindegebiets Wadersloh wahrnehmen:

Angenommen, Sie haben vergessen Ihre Grundsteuer zu bezahlen, dann bekommen Sie von uns eine Mahnung. Falls Sie danach auch nicht bezahlen, schicken wir Ihnen eine nochmalige Zahlungsaufforderung. Wenn Sie die Steuerschuld dann noch nicht begleichen, wird Sie unser Vollstreckungsbeamter besuchen. Der Vollstreckungsbeamte hat dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher und wird schauen, was man bei Ihnen pfänden könnte um die Steuerschuld auszugleichen.

Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nehmen wir im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Städte und Gemeinden wahr.
Sollten Sie von uns eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung bekommen haben und sich nach dem Grund erkundigen wollen, oder wollen Sie ganz einfach wissen, ob eine getätigte Überweisung schon bei uns eingegangen ist, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Um eine Mahnung oder Vollstreckung bereits im Vorfeld zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit die Gemeindekasse zu ermächtigen fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung hat mehrere Vorteile für Sie und uns.

Sie müssen keine Zahlungstermine überwachen.
Unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen nicht. Das Ausfüllen des Überweisungsträger, sowie der Weg zur Bank entfällt.
Sie müssen keine Gebühren zur Einrichtung eines Dauerauftrags bei der Bank zahlen.
Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Der Verwaltungsaufwand bei der Gemeindekasse wird vermindert.

Zuständige Stelle

Finanzen
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Gemeindekasse

Was das Geld betrifft ...

Als Gemeindekasse wickeln wir den gesamten Zahlungsverkehr der Gemeinde Wadersloh und ihrer Einrichtungen ab. Wir sind nicht nur für die Verwaltung und Buchung der gemeindlichen Einnahmen zuständig, sondern auch für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche.

Sie werden wahrscheinlich am ehesten auf uns aufmerksam, wenn Sie Grundsteuer oder Bußgeld für zu schnelles Fahren bezahlen müssen bzw. wenn Sie von der Gemeinde Auszahlungen erhalten, z. B. in Form von Sozialhilfe. Es wird keine Auszahlung ohne Beleg vorgenommen.

Ebenso genau geht es auf der Einnahmenseite zu. Deshalb sollten Sie bei Überweisungen nicht vergessen, wenigstens Ihren Namen und den Grund Ihrer Zahlung anzugeben.

Ein weiteres großes Aufgabengebiet sind die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde, die wir innerhalb des Gemeindegebiets Wadersloh wahrnehmen:

Angenommen, Sie haben vergessen Ihre Grundsteuer zu bezahlen, dann bekommen Sie von uns eine Mahnung. Falls Sie danach auch nicht bezahlen, schicken wir Ihnen eine nochmalige Zahlungsaufforderung. Wenn Sie die Steuerschuld dann noch nicht begleichen, wird Sie unser Vollstreckungsbeamter besuchen. Der Vollstreckungsbeamte hat dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher und wird schauen, was man bei Ihnen pfänden könnte um die Steuerschuld auszugleichen.

Die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nehmen wir im Rahmen der Amtshilfe auch für andere Städte und Gemeinden wahr.
Sollten Sie von uns eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung bekommen haben und sich nach dem Grund erkundigen wollen, oder wollen Sie ganz einfach wissen, ob eine getätigte Überweisung schon bei uns eingegangen ist, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Um eine Mahnung oder Vollstreckung bereits im Vorfeld zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit die Gemeindekasse zu ermächtigen fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung hat mehrere Vorteile für Sie und uns.

Sie müssen keine Zahlungstermine überwachen.
Unnötige Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen nicht. Das Ausfüllen des Überweisungsträger, sowie der Weg zur Bank entfällt.
Sie müssen keine Gebühren zur Einrichtung eines Dauerauftrags bei der Bank zahlen.
Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
Der Verwaltungsaufwand bei der Gemeindekasse wird vermindert.

Zahlungsabwicklung https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/305/show
Finanzen
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Frau

Gabriele

Teigeler

OG 118 (Rathaus, Obergeschoss)

02523 950-1340
gabriele.teigeler@wadersloh.de

Frau

Ella

Fink

OG 119 (Rathaus, Obergeschoss)

02523 950-1335
ella.fink@wadersloh.de