Die Abwasserbeseitigung ist Daseinsvorsorge für den Menschen und Schutz für den Naturhaushalt. Sie ist daher ein wesentlicher Bestandteil des heutigen Umweltschutzes. Die Sicherung der Trinkwasserqualität, die Reinhaltung der Gewässer und die Hygiene in den besiedelten Bereichen sind die Hauptanliegen des Gesetzgebers, der sehr hohe und strenge Maßstäbe an die Abwasserbeseitigung in unserem dichtbesiedelten Land stellt.

Die Abwasserbeseitigungspflicht umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers. Für die Abwasserbehandlung stehen folgende Einrichtungen zur Verfügung:

  • Zentralklärwerk  

  • Pumpstationen und Regenrückhaltebecken

  • Kanalnetz 

Rechtsgrundlagen allgemein

Landeswassergesetz 

Zuständige Stelle

Bauamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

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