Wir dürfen ausschließlich Kopien oder Abschriften von Originalen beglaubigen.
Hinweis: Urkunden zur Vorlage bei einer Behörde dürfen nicht beglaubigt werden.
(z.B. Sterbeurkunden, Geburtsurkunden usw., alle Urkunden im Bereich Standesamt.)
Sie benötigen:

  • Originalunterlagen und
  • Kopien oder Abschriften der Unterlagen, die beglaubigt werden sollen


(Kopie kann im Bürgerservice erstellt werden; 0,70 EUR/Kopie)

Kosten

Die Gebühr beträgt 4,00 EUR je Beglaubigung;
Für Bewerbungen von Schülern und Studenten 2,00 EUR je Beglaubigung.
Wir beglaubigen auch Unterschriften wenn

  • Sie diese in unserer Gegenwart leisten,
  • Sie Ihren Personalausweis vorlegen.


Die Gebühr beträgt 2,50 EUR pro Unterschriftsbeglaubigung.