Zum Schutz der Gewässer sind das Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen erlassen worden. Entsprechend diesen Vorschriften haben Städte und Gemeinden auf Ihrem Gebiet die Verpflichtung, Abwasser zu beseitigen und gleichzeitig auch das Recht, anfallende Abwasser in Gewässer einzuleiten.

Zuständige Stelle

Bauamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh