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Gestattungen
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) zu beantragen? Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden. Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung? Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an den zuständigen Sachbearbeiter per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
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Ansprechpartner
Tel.: 02523 950-2222
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Gebühren
je nach Verwaltungsaufwand zwischen 25,00 € und 250,00 €
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