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Übergangsheime
Nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete und Registrierung durch das Bundesverwaltungsamt prüft die Gemeinde, ob ein Status als Spätaussiedler oder Vertriebener bescheinigt werden kann.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden die Betroffenen Personen zunächst mit Wohnraum versorgt.
Besonderheiten:
Art und Umfang sowie Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Status der Person richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Vor Antragstellung sollten die notwendigen Informationen in einem Beratungsgespräch bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Spätaussiedlerstatusgesetz (SpStatG)
Downloads
Unterlagen
Gültige Ausweispapiere, Registrierschein, Aufnahmebescheid
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