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Schankerlaubnis
Eine Ausschankgenehmigung (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz) benötigt, wer an die Allgemeinheit aus besonderem Anlass vorübergehend Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Hierbei handelt es sich in der Regel um der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Gaststätten.
Die gängigsten Anlässe sind:
- "Tag der offenen Tür" bei Gewerbebetrieben
- Schützenfeste und Volksfeste
- Veranstaltungen in öffentlichen Räumen (z.B. Abi-Feten, sonstige Tanzveranstaltungen)
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Ansprechpartner
Tel.: 02523 950-2222
Gebühren
Die Höhe der Gebühr, die grundsätzlich bei Empfang der Gestattung zu entrichten ist, ist abhängig von der Art der Gestattung sowie vom Umfang und der Dauer der Veranstaltung. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung.
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