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Kriegsopferfürsorge
Aufnahme von Anträgen für Erholungshilfen, Kuren und sonst. Beihilfen für Kriegsbeschädigte und Witwen nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesversorgungsgesetz
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Ansprechpartner
Tel.: 02523 950-1240
Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge u. Sparguthaben
- Belastung bei Eigenheim oder Eigentumswohnung
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