BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Jugendschutzuntersuchung
Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten und aus diesem Grunde ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Büro des Bürgerservices einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Jugendlichen müssen Ihren Hauptwohnsitz in Wadersloh haben. Es besteht freie Arztwahl. Untersuchungsberechtigungsscheine können nur für Jugendliche, die bei Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, ausgestellt werden.
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Downloads
Ansprechpartner
Tel.: 02523 950-2222
Tel.: 02523 950-2222
Tel.: 02523 950-2222
Tel.: 02523 950-2222
Gebühren
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.
Unterlagen
Personalausweis
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.