Allgemeines

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten von Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann als

  • Mietzuschuss an Mieter/Innen von Wohnraum oder als
  • Lastenzuschuss an Haus- bzw. Wohnungseigentümer/Innen gewährt werden.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete bzw. Haus- oder Wohnungsbelastung.
Miete sowie Haus- bzw. Wohnungsbelastungen werden allerdings nicht immer in tatsächlicher Höhe, sondern nur bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag berücksichtigt.

Änderung 2023

Die Änderungen im Wohngeldrecht führen aber nicht nur zu einer Erhöhung des Wohngeldes, sondern auch dazu, dass sich der Personenkreis der Antragsberechtigten erweitert. Die Gemeinde Wadersloh geht davon aus, dass ab dem kommenden Jahr viele Haushalte zusätzlich in den Genuss von Wohngeldleistungen kommen können. Dies gilt insbesondere für Haushalte, denen in der Vergangenheit aufgrund von geringfügigen Einkommensüberschreitungen Wohngeld versagt werden musste. 
Eindeutige Grenzwerte für einen Wohngeldanspruch bestehen nicht. Die Höhe des Wohngeldes ist immer im Einzelfall in Abhängigkeit von der Miete und dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder zu prüfen.

Ausschluss vom Wohngeldbezug

Bezieher von bestimmten Sozialleistungen sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Personen, die 

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten.

Wohngeldrechner NRW 2023

Erste Probeberechnungen können Sie auch bei sich zuhause durchführen. Nutzen Sie dafür einfach den offiziellen Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen:
Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)

Hinweis: die letztendliche Beantragung sollte nicht über den Wohngeldrechner des Landes NRW erfolgen. Nutzen Sie dafür einfach die unter dem Punkt „Downloads“ bereitgestellten Dokumente.

Außerdem stellen wir eine Schritt für Schritt Anleitung zum Wohngeld bereit. Diese können Sie im Folgenden herunterladen: 
PDF: „Anleitung – Schritt für Schritt zum Wohngeld

Antragstellung per Mail / Post

Mail: wohngeldstelle@wadersloh.de
Post:   Gemeinde Wadersloh
           Wohngeld
           Liesborner Straße 5
           59329 Wadersloh

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen, die das Thema Wohngeld betreffen, können sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und auf der Seite der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW finden. Außerdem wurde seitens des Ministeriums noch ein informatives Video veröffentlicht.