Hundeangelegenheiten
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von zwei Wochen unter Angabe der Hunderasse anzumelden (siehe "Onlinedienstleistungen"). Bei einem Halterwechsel innerhalb der Gemeinde Wadersloh hat der neue Halter den Hund neu anzumelden, die Abmeldung des alten Halters erfolgt automatisch.
Hundesteuer
Halter von Hunden sind in der Gemeinde Wadersloh steuerpflichtig. Nach der Anmeldung eines Hundes wird Ihnen die Hundesteuermarke mit dem Abgabenbescheid per Post zugesendet. Wenn Ihnen die Hundesteuermarke verloren geht, können Sie den Verlust melden, um eine neue Hundemarke zu erhalten (siehe "Online-Dienstleistungen"). Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die
- der Halter vom Tierheim Lippstadt übernommen hat (Steuerbefreiiung für drei Jahre, beginnend mit dem Monat der Übernahme des Hundes) und
- ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonstiger hilfebedürftiger Personen dienen. Sonstige hilfebedürftige Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", "GL" oder "H" besitzen.
Große Hunde
Ein Hund gilt als "großer Hund" und ist anzeigenpflichtig, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der vorgenannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach nicht vorliegt. Zusätzlich kann eine Gefährlichkeit im Einzelfall gem. § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW vorliegen. Die Feststellung der Gefährlichkeit nach erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen amtlichen Tierarzt.
Hunde bestimmter Rassen
Unter die Bezeichnung "Hunde bestimmter Rassen" fallen folgende Hunderassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.
In der Gemeinde Wadersloh besteht in der Öffentlichkeit generelle Leinenpflicht.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Anmeldung eines großen Hundes: Sachkundenachweis, Tierärztliche Bescheinigung über die Kennzeichnung durch einen Mikrochip, Haftpflichtversicherung
- Bei Anmeldung eines gefährlichen Hundes: Führungszeugnis (Belegart O), Sachkundenachweis, Tierärztliche Bescheinigung über die Kennzeichnung durch einen Mikrochip, Haftpflichtversicherung
- Bei Abgabe des Hundes: Adresse und Namen des neuen Hundehalters
- Bei Tod des Hundes: Tierärztliche Bescheinigung (z. B. bei Einschläferung)
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz (LHundG) NRW
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wadersloh
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Wadersloh vom 27. Oktober 1992
Kosten
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
| für einen Hund | 60 € |
| für zwei Hunde | 84 € je Hund |
| für drei und mehr Hunde | 96 € je Hund |
| für einen gefährlichen Hund | 324 € |
| für zwei oder mehr gefährliche Hunde | 480 € je Hund |