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Namensänderung, privatrechtlich
Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Linda Niehüser
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: linda.niehueser@wadersloh.de
Namensänderung, privatrechtlich
Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Standesamt
001 Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222
Frau
Annegret
Fester
02523 950-2222
annegret.fester@wadersloh.de
Herr
Hans-Günther
Scholz
02523 950-2222
hans-guenther.scholz@wadersloh.de
Frau
Linda
Niehüser
02523 950-2222
linda.niehueser@wadersloh.de