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Feuerwehreinsatzkosten
Für bestimmte Arten von Einsätzen der örtlichen Feuerwehr werden die entstandenen Kosten im Wege des Kostenersatzes verlangt. Dazu zählen beispielweise Ölunfälle, das Auspumpen eines Kellers, Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen usw.
Löscharbeiten bei Wohnungsbränden hingegen sind kostenfrei.
Ortsrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dominik Lausch
Tel: 02523 950-1200
E-Mail: dominik.lausch@wadersloh.de
Feuerwehreinsatzkosten Ortsrecht
https://serviceportal.wadersloh.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/609/show
Für bestimmte Arten von Einsätzen der örtlichen Feuerwehr werden die entstandenen Kosten im Wege des Kostenersatzes verlangt. Dazu zählen beispielweise Ölunfälle, das Auspumpen eines Kellers, Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen usw.
Löscharbeiten bei Wohnungsbränden hingegen sind kostenfrei.
Ortsrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze
https://serviceportal.wadersloh.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/609/show Ordnungsamt
001 Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Herr
Dominik
Lausch
EG 025 (Rathaus, Erdgeschoss)
02523 950-1200
dominik.lausch@wadersloh.de