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Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Wadersloh planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf einholen. In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist. Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der Gemeinde Wadersloh. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Unterlagen
Pläne für die durchzuführenden Arbeiten
Antragsformulare
Zuständige Organisationseinheit
- Dezernat 1
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Jürgen Sandfort
Tel: 02523 950-1285
E-Mail: juergen.sandfort@wadersloh.de
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Wadersloh planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf einholen. In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist. Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der Gemeinde Wadersloh. Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten.
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Herr
Jürgen
Sandfort
EG 026 (Rathaus, Erdgeschoss)