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Plakatierung im öffentlichem Verkehrsraum
Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten auf öffentlichen Flächen innerhalb der Gemeinde Wadersloh geworben werden.
Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen.
Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.
Ortsrecht
Ordnungsbehördliche Verordnung
Kosten
25,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Tatjana Reichel
Tel: 02523 950-1280
E-Mail: tatjana.reichel@wadersloh.de
Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten auf öffentlichen Flächen innerhalb der Gemeinde Wadersloh geworben werden.
Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen.
Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.
Ortsrecht
Ordnungsbehördliche Verordnung
25,00 €
https://serviceportal.wadersloh.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/489/showFrau
Tatjana
Reichel
EG 026 (Rathaus, Erdgeschoss)