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Gewerbezentralregisterauszug
Die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Wadersloh mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihr Firmensitz in Wadersloh ist.
Wichtig
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften
- Auskunft über Privatpersonen
- Auskunft über Gewerbebetriebe
Unterlagen
Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Mitbürgern einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Zuständige Organisationseinheit
- Gewerbeamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
Die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Wadersloh mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihr Firmensitz in Wadersloh ist.
Wichtig
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften
- Auskunft über Privatpersonen
- Auskunft über Gewerbebetriebe
Ihren Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Mitbürgern einen internationalen Reisepass oder ein anderes ausländisches Ausweisdokument.
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
https://serviceportal.wadersloh.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/420/showHerr
Hans-Günther
Scholz
Frau
Annegret
Fester