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Fischereischein
Im Bürgerservice kann zur Ausübung des Fischfangs ein Jahres-, Fünfjahres- bzw. Jugendfischereischein beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz
Unterlagen
für den Jugendfischereischein:
- Ausweis
- 1 Lichtbild
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
Kosten
für den Jugendfischereischein:
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
E-Mail: buergerservice@wadersloh.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hubert Brauner
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hubert.brauner@wadersloh.de
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Herr Denis Winkelhorst
Tel: 02523 950-1272
E-Mail: denis.winkelhorst@wadersloh.de
Im Bürgerservice kann zur Ausübung des Fischfangs ein Jahres-, Fünfjahres- bzw. Jugendfischereischein beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz
für den Jugendfischereischein:
- Ausweis
- 1 Lichtbild
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jugendfischereischein:
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
Herr
Hubert
Brauner
Frau
Annegret
Fester
Herr
Hans-Günther
Scholz
Herr
Denis
Winkelhorst