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Familiennamensänderung
Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung
Besonderheiten
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Aufhebung der Ehe werden vom Standesamt bearbeitet.
Entscheidungsbehörde bez. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Annegret Fester
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: annegret.fester@wadersloh.de
- Herr Hans-Günther Scholz
Tel: 02523 950-2222
E-Mail: hans-guenther.scholz@wadersloh.de
- Herr Denis Winkelhorst
Tel: 02523 950-1272
E-Mail: denis.winkelhorst@wadersloh.de
Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung
Besonderheiten
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Aufhebung der Ehe werden vom Standesamt bearbeitet.
Entscheidungsbehörde bez. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt.
https://serviceportal.wadersloh.de:443/mitarbeiterliste/-/egov-bis-detail/dienstleistung/386/showFrau
Annegret
Fester
Herr
Hans-Günther
Scholz
Herr
Denis
Winkelhorst