BIS: Suche und Detail

Das Personenstandsregister enthält persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sonstige Verwandte haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil o. ä.). 

Folgende Personenstandsurkunden bzw. Auszüge erhalten Sie online oder beim örtlichen Standesamt:

  • Geburtsurkunde,
  • Eheschließungsurkunde,
  • Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister und
  • Sterbeurkunde.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
  • Allgemeine Vorschriften im Personenstandsgesetz (PStG-VwV)

Kosten

Eine Urkunde 10,00 € (zzgl. Porto)
Ab der zweiten Urkunde 5,00 € je Urkunde (zzgl. Porto)

Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist (z. B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld).

Zuständige Stelle

Ansprechpartner