Zur Bestattung verpflichtet sind gem. § 8 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der nachstehenden Rangfolge:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern und
  • volljährige Enkelkinder


Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Ortes, in dem der Sterbefall eingetreten ist.

Unterlagen

Zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt werden benötigt:

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Eheurkunde und Geburtsurkunde
  • bei Lebenspartnern: Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunde
  • bei Auflösung einer Ehe: das Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde.


Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt. In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, das heisst, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc.

Kosten

Die Anmeldung ist kostenlos.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist kostenpflichtig: 10,00 €

Zuständige Stelle

Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner