Traditions- und Brauchtumsfeuer (dazu gehören insbesondere Osterfeuer) sind anzeige- und genehmigungspflichtig und müssen mindestens 3 Tage vor dem Entzünden angemeldet werden. Diese Anmeldung wird seitens der Gemeinde an die Leitstelle des Kreises Warendorf weiter gegeben, sodass die Feuerwehr im Falle einer Alarmierung entsprechend reagieren kann.
Die Auflagen zum Verbrennen von Strauchschnitt gelten entsprechend.
Gesetzliche Grundlage: Allgemeinverfügung vom 28.11.2008

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner